Moderation

Moderationsvertrag: diese Punkte gehören hinein

In einen Moderationsvertrag gehören fünf Dinge: der genaue Leistungsumfang, das Honorar als Festpreis samt Reisekosten, eine Ausfallregelung, die Rechte an Aufzeichnungen und die Stornobedingungen. Stehen diese Punkte schriftlich fest, gibt es nach der Veranstaltung keine Diskussionen.

In einen Moderationsvertrag gehören fünf Dinge: der genaue Leistungsumfang, das Honorar als Festpreis samt Reisekosten, eine Ausfallregelung, die Rechte an Aufzeichnungen und die Stornobedingungen. Stehen diese Punkte schriftlich fest, gibt es nach der Veranstaltung keine Diskussionen.

Der Leistungsumfang ist der wichtigste Absatz

Die meisten Missverständnisse entstehen nicht beim Preis, sondern bei der Frage, was alles dazugehört. Deshalb sollte der Vertrag konkret beschreiben: Wie viele Vorgespräche finden statt? Ist eine Generalprobe oder ein Technikcheck am Vorabend enthalten? Von wann bis wann ist die Moderatorin am Veranstaltungstag vor Ort? Gehören Ablaufberatung und Mitarbeit am Skript dazu? Bei der Digital Transformation Conference, einer Firmenreferenz mit über 600 Teilnehmern und 20 Programmpunkten, war genau diese Klarheit die halbe Vorbereitung: Wer 20 Übergänge moderiert, muss vorher wissen, welche Abstimmungen mit welchen Beteiligten vereinbart sind. Je präziser der Umfang, desto ehrlicher der Preisvergleich zwischen zwei Angeboten.

Festpreis schlägt Tagessatz mit Sternchen

Ein seriöses Angebot nennt eine Summe, die alles enthält: Vorbereitung, Einsatz, Anreise, bei frühen Terminen die Übernachtung. Formulierungen wie "zuzüglich Spesen nach Aufwand" gehören hinterfragt, denn damit kennt niemand die Endsumme. Jasmin Wölke arbeitet deshalb mit einem schriftlichen Angebot mit Festpreis, das nach dem Briefing kommt und sich danach nicht mehr ändert. Wie sich Honorare zusammensetzen, erklären Was kostet ein Eventmoderator und Reisekosten einer Moderatorin.

Ausfall, Aufzeichnung, Storno: die drei Absätze für den Ernstfall

Eine Ausfallregelung beantwortet, was bei Krankheit passiert: wie früh informiert wird und ob die Moderatorin bei der Suche nach Ersatz unterstützt. Der Punkt Aufzeichnung klärt, ob Mitschnitt, Streaming und Fotos der Moderation erlaubt sind und wofür sie verwendet werden dürfen; das ist kein Automatismus, sondern eine Vereinbarung. Die Stornobedingungen regeln, was gilt, wenn Ihre Veranstaltung verschoben oder abgesagt wird, üblicherweise gestaffelt nach Nähe zum Termin. Alle drei Absätze liest man genau einmal, nämlich vor der Unterschrift; im Ernstfall sind sie Gold wert.

Was Sie jetzt tun können

Fragen Sie bei der Anfrage direkt nach einem Angebot, das Leistungsumfang und Festpreis ausweist, und lesen Sie die drei Ernstfallabsätze, bevor Sie bestätigen. Welche Informationen die Moderatorin von Ihnen braucht, zeigt die Briefing-Checkliste. Bei Jasmin kommt das Angebot nach einem kurzen Briefinggespräch, schriftlich und ohne offene Posten.

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Häufige Fragen

Reicht ein Angebot per E-Mail oder braucht es einen Vertrag?
Ein schriftliches Angebot plus Ihre Bestätigung reicht oft aus. Entscheidend ist nicht die Form, sondern dass Umfang, Preis und Ernstfallregeln schwarz auf weiß stehen.
Sind Vorgespräche und Briefing im Honorar enthalten?
Das sollte im Angebot stehen. Bei Jasmin gehören Briefing, Vorbereitung und die vereinbarten Abstimmungen zum Festpreis; nachträgliche Posten gibt es nicht.
Was passiert, wenn die Moderatorin krank wird?
Das regelt die Ausfallklausel: sofortige Information und Unterstützung bei der Ersatzsuche. Fragen Sie vor der Buchung, wie dieser Fall konkret gehandhabt wird.
Dürfen wir die Moderation aufzeichnen und intern zeigen?
Nur wenn es vereinbart ist. Nennen Sie den geplanten Zweck im Briefing, dann steht die Freigabe sauber im Vertrag und es gibt später keine Überraschungen.
Wie lange vorher sollten wir den Vertrag schließen?
Sobald Termin und Location stehen. Gefragte Daten wie Adventswochenenden oder Messezeiten sind früh weg; der Vertrag sichert Ihnen den Termin verbindlich.
Brauchen wir das alles auch für eine kleine Firmenfeier?
Ja, nur kürzer. Auch bei zwei Stunden Moderation sollten Umfang, Festpreis und Absagefall schriftlich stehen. Das ist in einer halben Seite erledigt.

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