In einen Moderationsvertrag gehören fünf Dinge: der genaue Leistungsumfang, das Honorar als Festpreis samt Reisekosten, eine Ausfallregelung, die Rechte an Aufzeichnungen und die Stornobedingungen. Stehen diese Punkte schriftlich fest, gibt es nach der Veranstaltung keine Diskussionen.
Der Leistungsumfang ist der wichtigste Absatz
Die meisten Missverständnisse entstehen nicht beim Preis, sondern bei der Frage, was alles dazugehört. Deshalb sollte der Vertrag konkret beschreiben: Wie viele Vorgespräche finden statt? Ist eine Generalprobe oder ein Technikcheck am Vorabend enthalten? Von wann bis wann ist die Moderatorin am Veranstaltungstag vor Ort? Gehören Ablaufberatung und Mitarbeit am Skript dazu? Bei der Digital Transformation Conference, einer Firmenreferenz mit über 600 Teilnehmern und 20 Programmpunkten, war genau diese Klarheit die halbe Vorbereitung: Wer 20 Übergänge moderiert, muss vorher wissen, welche Abstimmungen mit welchen Beteiligten vereinbart sind. Je präziser der Umfang, desto ehrlicher der Preisvergleich zwischen zwei Angeboten.
Festpreis schlägt Tagessatz mit Sternchen
Ein seriöses Angebot nennt eine Summe, die alles enthält: Vorbereitung, Einsatz, Anreise, bei frühen Terminen die Übernachtung. Formulierungen wie "zuzüglich Spesen nach Aufwand" gehören hinterfragt, denn damit kennt niemand die Endsumme. Jasmin Wölke arbeitet deshalb mit einem schriftlichen Angebot mit Festpreis, das nach dem Briefing kommt und sich danach nicht mehr ändert. Wie sich Honorare zusammensetzen, erklären Was kostet ein Eventmoderator und Reisekosten einer Moderatorin.
Ausfall, Aufzeichnung, Storno: die drei Absätze für den Ernstfall
Eine Ausfallregelung beantwortet, was bei Krankheit passiert: wie früh informiert wird und ob die Moderatorin bei der Suche nach Ersatz unterstützt. Der Punkt Aufzeichnung klärt, ob Mitschnitt, Streaming und Fotos der Moderation erlaubt sind und wofür sie verwendet werden dürfen; das ist kein Automatismus, sondern eine Vereinbarung. Die Stornobedingungen regeln, was gilt, wenn Ihre Veranstaltung verschoben oder abgesagt wird, üblicherweise gestaffelt nach Nähe zum Termin. Alle drei Absätze liest man genau einmal, nämlich vor der Unterschrift; im Ernstfall sind sie Gold wert.
Was Sie jetzt tun können
Fragen Sie bei der Anfrage direkt nach einem Angebot, das Leistungsumfang und Festpreis ausweist, und lesen Sie die drei Ernstfallabsätze, bevor Sie bestätigen. Welche Informationen die Moderatorin von Ihnen braucht, zeigt die Briefing-Checkliste. Bei Jasmin kommt das Angebot nach einem kurzen Briefinggespräch, schriftlich und ohne offene Posten.